- προ-βούλευμα
προ-βούλευμα, τό, Vorbeschluß; bes. in Athen ein vorläufiger Beschluß des Rathes, der erst durch Zustimmung des Volks zu einem βούλευμα wird u. Gültigkeit erhält, also ein Gesetzentwurf, der dem Volke zur Genehmigung vorgetragen werden soll; ἐξήνεγκε προβ. εἰς τὸν δῆμον, Dem. 59, 4; ἐγράφη, 24, 11; ἐκφέρεται πρ. εἰς τὴν ἐκκλησίαν, Aesch. 3, 125, u. A.
http://www.zeno.org/Pape-1880.